Beitragsordnung
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
2. Der Vereinseintritt erfolgt auf schriftlichen Antrag zum Quartalsbeginn.
3. Der Vereinsaustritt erfolgt auf schriftliche Mitteilung zum Quartalsende.
4. Die Mitgliedsbeiträge und die Aufnahmegebühr sowie ihr Inkrafttreten werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die Aufnahmegebühr beträgt
für aktive Judoka | 30,00 EUR (einschließlich Judopass u. eine Jahresmarke) |
für sonstige Mitglieder | 05,00 EUR |
6. Der Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt:
im Quartal | im Jahr | |
für Erwachsene bei voller Erwerbstätigkeit | 39,00 EUR | 156,00 EUR |
für alle nicht voll Erwerbstätigen | 30,00 EUR | 120,00 EUR |
7. Die Mitglieder des JC 90 bezahlen ihren Quartalsbeitrag durch Lastschriftverfahren zum 1. des neuen Quartals.
8. Die Anträge auf Senkung der Beitragshöhe sind schriftlich an den Vorstand des JC 90 zu stellen.
9. Für zusätzliche Sportkurse (Anfängerkurs) beträgt die einmalige Gebühr 25,00 EUR.
10. Die jährliche Jahresmarke für alle aktiven Judoka, Trainer, Übungsleiter und sonstige Judopassbesitzer beträgt 14,00 EUR und wird im I. Quartal des Jahres bezahlt (eingezogen).
11. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung.
12. Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Bankverbindung: Sparkasse Oder-Spree
BLZ: 170 550 50
Konto-Nr.: 3600 7322 92